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Das Berufsbild Musiktherapie der Bundesarbeitsgemeinschaft Musiktherapie in Deutschland stellt einen bindenden kompetenzbasierten Rahmen für die qualifizierte und ethisch verantwortliche Ausübung der Tätigkeit als Musiktherapeut*in in Deutschland dar. Dies beinhaltet Grundvoraussetzungen für die Ausbildung zu dieser beruflichen Tätigkeit. Das Berufsbild wurde erstmalig 2019 veröffentlicht.

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Für alle Mitglieder der zugehörigen musiktherapeutischen Verbände ist folgender Ethik-Kodex der Bundesarbeitsgemeinschaft Musiktherapie in ihrer Ausübung der musiktherapeutischen Behandlung beziehungsweise der musiktherapeutischen Lehrtätigkeit verbindlich.

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Die Kasseler Thesen zur Musiktherapie beschreiben formale, inhaltliche, methodische und institutionelle Grundbedingungen für Musiktherapie. Das Dokument entstand im Rahmen der sogenannten Kasseler Konferenz Ende der 1990er Jahre. Die Kasseler Konferenz war der Vorläufer der Bundesarbeitsgemeinschaft Musiktherapie (BAG-MT). Dafür fanden sich seinerzeit erstmals alle deutschen Musiktherapieverbände zusammen. In einem längeren Erstellungsprozess verständigte man sich damals auf Grundbedingungen der therapeutischen Disziplin Musiktherapie. Diese stellen seither eine gewichtige Grundlage für musiktherapeutische Lehre und Ausbildung, sowie für die klinische und außerklinische Praxis dar. Nach ihrer Erstveröffentlichung 1998 wurden die Kasseler Thesen 2010 durch die BAG MT überarbeitet.

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In Deutschland gibt es eine lange Tradition sowohl von Ausbildungen an Hochschulen als auch im privatrechtlichen Bereich. Die Ausbildungen an den Hochschulen gewährleisten ihre Qualitätssicherung durch die Regelungen der Hochschulgesetze und eine Akkreditierung. Die privatrechtlichen Ausbildungen werden durch die Ständige Ausbildungsleiterkonferenz Musiktherapie [SAMT] vertreten. Um die Qualität der privatrechtlichen Ausbildungen zu sichern, hat die SAMT Standards für die privat-rechtlichen Musiktherapieausbildungen gesetzt und erstmals im November 2022 hier veröffentlicht. Alle teilnehmenden Ausbildungen müssen regelmäßig die Einhaltung dieser Standards nachweisen. Die Standards sorgen dafür, dass bei privatrechtlichen Ausbildungen eine Vergleichbarkeit mit den akkreditierten Ausbildungen an den Hochschulen gegeben ist. Um die Standards zu gewährleisten finden für die teilnehmenden Ausbildungen turnusmäßig Prüfungsverfahren statt.

PDF-Version Standards PDF-Version Prüfungsverfahren


Im Jahr 2004 wurden auf die Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus hin vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) spezifische Ziffern in den OPS-Katalog eingeführt, die die Kodierung auch von Musiktherapien als psychosozialer Tätigkeiten ermöglichen. Seit 2007 gibt es im amtlichen OPS-Katalog sowohl Einzel- als auch Komplexziffern, mit deren Hilfe eine umfassende Kodierung psychosozialer Tätigkeiten möglich ist. Komplexziffern werden in der interdisziplinären Zusammenarbeit bei unterschiedlichen Krankheitsbildern verwendet. Der Kodierleitfaden wird jährlich aktualisiert.

Link zu www.bag-pva.de


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