Qualitätsstandards in der Ausbildung von Musiktherapeut.innen

2021-09-20

Für die berufliche Anerkennung von Musiktherapeut.innen, aber auch die Qualität von musiktherapeutischen Behandlungen und damit für die Patientensicherheit braucht es eine Kontrolle der Ausbildungslandschaft von Musiktherapie. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Musiktherapie (BAG-MT) hat sich hierfür Standards gesetzt. Diese Standards werden durch die Mitglieder der BAG-MT bei der beruflichen Zertifizierung von Musiktherapeut.innen umgesetzt. Während sich die akademischen Studienangebote [s. Über die BAG-MT - AMA] fortlaufend untereinander zur Sicherung ihrer Ausbildungsqualität abstimmen, hat die Ständige Ausbildungsleiterkonferenz Musiktherapie [s. Über die BAG-MT - SAMT] jüngst neue verbindliche Ausbildungsstandards festgelegt. Diese werden demnächst auf dieser Website veröffentlicht werden.

Die BAG-MT führt das Nationale Register, wo Musiktherapeut.innen gelistet werden, welche nach den Standards der BAG-MT qualifiziert wurden. Der Eintrag in dieses Register ist zudem entsprechend der Vorgaben des Berufsbilds Musiktherapie an eine fortlaufende Qualitätskontrolle geknüpft.

Die BAG-MT arbeitet derzeit an einer Neuaufstellung des Nationalen Registers. Ab 1.Januar 2022 sollen erstmals alle zertifizierten Musiktherapeut.innen Deutschlands über eine neue Datenbankabfrage mit ihrem Nachnamen und einer Registernummer auffindbar sein. Darüber hinaus bekommen die Zertifizierten die Möglichkeit Ihren Registereintrag mit weiteren Informationen zu Ihrer Dienststelle, oder ihrer privaten Praxis online zu stellen. Damit sollen Patient.innen die Möglichkeit erhalten in ihrem Wohnumfeld gezielt nach fachkundigen Musiktherapeut.innen zu suchen.

Die BAG-MT untersützt zudem die Bemühungen für eine gesetzliche Regelung der Musiktherapie-ausbildung durch ein Berufsgesetz.
Siehe hierzu Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Musiktherapie von 27.05.2021.