DMTG mahnt Korrektur der S3 Leitlinie Autismus an

2021-05-03

Ende April 2021 wurde die S3-Leitlinie "Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter, Teil 2: Therapie" verabschiedet und von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaft (AWMF) veröffentlicht. Darin wurde der Nutzen von Musiktherapie bei Menschen mit einer autistischen Störung in Frage gestellt.

In der Leitlinie werden Improvisationsbasierte individuelle Musiktherapie sowie Musiktherapie unter Einbezug der Eltern/Familie als "nicht (ausreichend) wirksam" bewertet und sollen deshalb im Kleinkind-, Vorschul- und Grundschulalter nicht eingesetzt werden.

Eine solche sogenannte Negativ-empfehlung ist sonst nur üblich, wenn der Schaden einer medizinischen Intervention eindeutig belegt ist.
Die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft(DMtG) hat hierzu als beteiligte Fachgesellschaft zwei Sondervoten eingereicht und diese in einer Stellungsnahme veröffentlicht. Darin votiert der größte musiktherapeutische Verband Deutschlands dafür, die Negativ-Empfehlung zur improvisationsbasierten individuellen Musiktherapie zu streichen und Musiktherapie unter Einbezug der Eltern/Familie positiv als Kann-Empfehlung zu bewerten.

Ziel dieser Stellungnahme ist es, Kostenträgern und Leistungserbringern zu ermöglichen, die Bewertung der Musiktherapie in den Leitlinien besser zu interpretieren und einzuordnen.

In der Fachzeitschrift Musiktherapeutischen Umschau, Heft 2/2021 (erscheint Juni 2021) werden alle Leitlinien der AWMF, in denen Musiktherapie auftaucht, vorgestellt und interpretiert.

Link zur S3 Leitlinie Autismus
Pressemitteilung der DMTG zur S3 Leitlinie Autimus